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VS

NRW 1998

3.3.3   Revolutionäre Zellen (RZ)/Rote Zora

Am 19. Juni 1998 verurteilte der 5. Strafsenat beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Frau aus Köln wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Rote Zora" zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Strafe wurde unter der Auflage einer - binnen sechs Monaten nach Rechtskraft abzuleistenden - gemeinnützigen Arbeit von 200 Stunden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (s. auch Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 1997, Nr. 3.3.3). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte als Mitglied in der "Roten Zora" im Zeitraum von Juni bis Dezember 1987 an konspirativen Treffen dieser Gruppierung in Osnabrück/NI und Telgte/NRW teilgenommen sowie einen Wecker der Marke "Emes Sonochron" gekauft und besessen hatte, der in dieser Ausführung bei mehreren Anschlägen der "Rote Zora" verwendet worden war. In seiner Urteilsbegründung berücksichtigte das Gericht das langjährige Leben im Exil und ihre freiwillige Rückkehr strafmildernd.

Das verhälnismäßig milde Urteil gegen die Angeklagte könnte von abgetauchten "RZ"-Mitgliedern als positives Signal verstanden werden. Mit einzelnen Kontaktaufnahmen zur Bundesanwaltschaft ist zu rechnen.

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