NRW 1998
3.3.3 Revolutionäre Zellen (RZ)/Rote Zora
Am 19. Juni 1998 verurteilte der 5. Strafsenat beim Oberlandesgericht
Stuttgart eine Frau aus Köln wegen Mitgliedschaft in der
terroristischen Vereinigung "Rote Zora" zu einer Freiheitsstrafe
von 18 Monaten. Die Strafe wurde unter der Auflage einer - binnen sechs
Monaten nach Rechtskraft abzuleistenden - gemeinnützigen Arbeit von
200 Stunden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (s. auch
Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 1997, Nr.
3.3.3). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte als
Mitglied in der "Roten Zora" im Zeitraum von Juni bis Dezember
1987 an konspirativen Treffen dieser Gruppierung in Osnabrück/NI und
Telgte/NRW teilgenommen sowie einen Wecker der Marke "Emes
Sonochron" gekauft und besessen hatte, der in dieser Ausführung
bei mehreren Anschlägen der "Rote Zora" verwendet worden
war. In seiner Urteilsbegründung berücksichtigte das Gericht das
langjährige Leben im Exil und ihre freiwillige Rückkehr
strafmildernd.
Das verhälnismäßig milde Urteil gegen die Angeklagte
könnte von abgetauchten "RZ"-Mitgliedern als positives
Signal verstanden werden. Mit einzelnen Kontaktaufnahmen zur
Bundesanwaltschaft ist zu rechnen.
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