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VS

NRW 1994

3.5   Revolutionäre Zellen (RZ) / Rote Zora

Nachdem die terroristische Frauengruppe "Rote Zora" - die Ende der 70er Jahre in den "Revolutionären Zellen" (RZ) entstanden war - sich zuletzt 1988 einer "bewaffneten Aktion" bezichtigt hatte (versuchter Sprengstoffanschlag auf das biotechnologische Zentrum der technischen Universität Braunschweig am 27. Februar 1988), verübten nunmehr in der Nacht zum 13. Juni 1994 unbekannte Täterinnen in Nürnberg und Meilitz Sprengstoff- und Brandanschläge auf mehrere Lastkraftwagen eines Versorgungsunternehmens, das u.a. Unterkünfte für Asylbewerber mit Lebensmitteln beliefert.

In einer in Hamburg bekanntgewordenen Taterklärung bezichtigt sich die "Rote Zora" dieser Anschläge. Die unbekannten Verfasserinnen der Erklärung greifen die "neue staatliche Ausländer- und Flüchtlingspolitik" und in diesem Zusammenhang besonders das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz an. Dieses Gesetz stemple Asylsuchende zu "Menschen minderer Qualität" und verweigere ihnen das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Profiteure dieser Politik seien findige Unternehmer, die in der Versorgung von Asylbewerberheimen mit Eßpaketen u.ä. einen neuen Markt entdeckt hätten. Die "Rote Zora" sieht die staatliche Flüchtlingspolitik in der Kontinuität rassistischer, sexistischer und sozialer Angriffe des "kapitalistischen Patriarchats" und ruft dazu auf, "mit vielfältigen Aktionen - Kampagnen gegen Lager, Sondergesetze und Zwangsverpflegung, Aktionen gegen Abschiebungen und Abschiebeknäste, beginnende Organisierung von Zuflucht und Kirchenasyl usw. ... diesen sexistischen, rassistischen, antisemitischen Konsens zu durchbrechen."

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