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Verfassungsschutzbericht NRW - Zwischenbericht 2001

2 Linksextremismus und -terrorismus

2.5 Linksextremistischer Terrorismus

2.5.2 Revolutionäre Zellen (RZ)/Rote Zora

Am 22. März 2001 begann vor dem Berliner Kammergericht der Strafprozess gegen vier mutmaßliche Angehörige der terroristischen Vereinigung Revolutionäre Zellen/ Rote Zora (RZ), die für Anschläge in den 80er und 90er Jahren in Berlin verantwortlich sein sollen.

In diesem Verfahren sagt ein Kronzeuge aus, der im Dezember 2000 wegen Beteiligung an einem 1987 verübten Sprengstoffanschlag auf die Berliner Sozialhilfestelle für Asylbewerber zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. In der linksextremistischen/autonomen Szene wird er deshalb als "Verräter" angesehen. Personen der genannten Szene begleiten das Prozessgeschehen mit einer tendenziösen Berichterstattung über die einzelnen Prozesstage, die u.a. im Internet wie auch in der "Interim" veröffentlicht wird.

Eine Solidaritätsbekundung für die Angeklagten befand sich in einem am 16. März 2001 bei der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg eingegangenen zweiseitigen maschinengeschriebenen Selbstbezichtigungsschreiben. Dieser Brief, in dem die Verfasser, ohne Nennung einer Gruppenbezeichnung, die Verantwortung für Brandanschläge auf Fahrzeuge der Hamburger Elektrizitätswerke und der Deutschen Bahn in der Nacht zum 15. März 2001 übernehmen, befasst sich in der Hauptsache thematisch mit Atommüll-Transporten und endet u.a. mit der Parole: "Freiheit und Kraft für Axel, Harald, Matthias und Sabine, denen ab dem 22. März 2001 der Prozess wegen Mitgliedschaft in den RZ in Berlin gemacht wird."

In einem weiteren Prozess verurteilte die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Main am 15. Februar 2001 den Angeklagten Hans Joachim Klein wegen dreifachen Mordes und einfachen versuchten Mordes in Mittäterschaft sowie Geiselnahme mit Todesfolge im Zusammenhang mit dem Überfall auf die OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember 1975 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Die gesetzlich vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe als Rechtsfolge des § 211 StGB wurde durch die Kammer aufgrund der angewendeten Kronzeugenregelung nicht ausgesprochen.

Eine weitere männliche Person aus Frankfurt/Main wurde vom Vorwurf der Beihilfe beim OPEC-Überfall mangels Beweisen freigesprochen.

MAIL
http://www.freilassung.de/div/texte/rz/vs/nrw2001z.htm