Verfassungsschutzbericht NRW - Zwischenbericht 2001
2 Linksextremismus und -terrorismus
2.5 Linksextremistischer Terrorismus
2.5.2 Revolutionäre Zellen (RZ)/Rote Zora
Am 22. März 2001 begann vor dem Berliner Kammergericht der Strafprozess
gegen vier mutmaßliche Angehörige der terroristischen Vereinigung
Revolutionäre Zellen/ Rote Zora (RZ), die für Anschläge in den 80er
und 90er Jahren in Berlin verantwortlich sein sollen.
In diesem Verfahren sagt ein Kronzeuge aus, der im Dezember 2000
wegen Beteiligung an einem 1987 verübten Sprengstoffanschlag auf
die Berliner Sozialhilfestelle für Asylbewerber zu zwei Jahren Haft
auf Bewährung verurteilt wurde. In der linksextremistischen/autonomen
Szene wird er deshalb als "Verräter" angesehen. Personen der genannten
Szene begleiten das Prozessgeschehen mit einer tendenziösen Berichterstattung
über die einzelnen Prozesstage, die u.a. im Internet wie auch in
der "Interim" veröffentlicht wird.
Eine Solidaritätsbekundung für die Angeklagten befand sich in einem
am 16. März 2001 bei der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg eingegangenen
zweiseitigen maschinengeschriebenen Selbstbezichtigungsschreiben.
Dieser Brief, in dem die Verfasser, ohne Nennung einer Gruppenbezeichnung,
die Verantwortung für Brandanschläge auf Fahrzeuge der Hamburger
Elektrizitätswerke und der Deutschen Bahn in der Nacht zum 15. März
2001 übernehmen, befasst sich in der Hauptsache thematisch mit Atommüll-Transporten
und endet u.a. mit der Parole: "Freiheit und Kraft für Axel, Harald,
Matthias und Sabine, denen ab dem 22. März 2001 der Prozess wegen
Mitgliedschaft in den RZ in Berlin gemacht wird."
In einem weiteren Prozess verurteilte die 21. Große Strafkammer
des Landgerichts Frankfurt/Main am 15. Februar 2001 den Angeklagten
Hans Joachim Klein wegen dreifachen Mordes und einfachen versuchten
Mordes in Mittäterschaft sowie Geiselnahme mit Todesfolge im Zusammenhang
mit dem Überfall auf die OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember
1975 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren. Die gesetzlich vorgeschriebene
lebenslange Freiheitsstrafe als Rechtsfolge des § 211 StGB wurde
durch die Kammer aufgrund der angewendeten Kronzeugenregelung nicht
ausgesprochen.
Eine weitere männliche Person aus Frankfurt/Main wurde vom Vorwurf
der Beihilfe beim OPEC-Überfall mangels Beweisen freigesprochen.
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