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Verfassungsschutzbericht NRW - 2001

4.4.2 Revolutionäre Zellen (RZ) / Rote Zora

Strafverfahren gegen mutmaßliche RZ-Mitglieder

Gegen vier mutmaßliche Mitglieder der terroristischen Vereinigung 'Revolutionäre Zellen/ Rote Zora' (RZ), die für zahlreiche Anschläge auf Personen und vor allem staatliche Einrichtungen in den 80er und 90er Jahren verantwortlich gemacht wird, begann am 22. März 2001 vor dem Kammergericht in Berlin der Strafprozess. Die Angeklagten sollen als Zelle für Anschläge in Berlin (unter anderem für zwei Knieschussattentate auf einen Richter des Bundesverwaltungsgerichts und auf den Leiter der Ausländerbehörde) verantwortlich sein. Die Anklage stützte sich zunächst im Wesentlichen auf die Aussagen eines bereits wegen Tatbeteiligung verurteilten Kronzeugen. Im Januar 2002 kam es zu einer Wende im Prozessverlauf. Einer der Angeklagten gestand - nachdem mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Abrede über das zu erwartende Höchststrafmaß getroffen wurde - seine Beteiligung an den Attentaten sowie an einem Sprengstoffanschlag. Unter Berücksichtigung der bisherigen Untersuchungshaft wurde er daraufhin zusammen mit seiner mitangeklagten Ehefrau aus der Untersuchungshaft entlassen.

In diversen linksextremistischen Szeneschriften und im Internet wurde regelmäßig und solidarisch über den Verlauf des RZ-Verfahrens berichtet. Die Aktionen der RZ wurden dabei oft befürwortet. Die unbekannten Verfasser schlossen in den Artikeln auch nicht aus, zur Durchsetzung ihrer eigenen Ziele insbesondere in den Bereichen Gentechnik, Atom- und Ausländerpolitik ähnliche Anschläge zu verüben.

In einem Selbstbezichtigungsschreiben, das am 16. März 2001 bei der dpa in Hamburg einging, übernahmen die Verfasser, ohne Nennung einer Gruppenbezeichnung, die Verantwortung für Brandanschläge auf Fahrzeuge der Hamburger Elektrizitätswerke und der Deutschen Bahn. Hierin hieß es zunächst: "CASTOR stoppen - Den Preis in die Höhe treiben"; das Papier endet mit der Forderung: "Freiheit und Kraft für Axel, Harald, Matthias und Sabine, denen ab dem 22. März 01 der Prozess wegen Mitgliedschaft in den RZ in Berlin gemacht wird."

Verurteilungen für terroristische Taten

In einem weiteren Prozess verurteilte die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Main am 15. Februar 2001 den Angeklagten Hans Joachim Klein zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen dreifachen Mordes und einfachen versuchten Mordes in Mittäterschaft sowie Geiselnahme mit Todesfolge im Zusammenhang mit dem Überfall auf die OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember 1975. Die gesetzlich vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe als Rechtsfolge des § 211 StGB wurde durch die Kammer aufgrund der angewendeten Kronzeugenregelung nicht ausge-sprochen. Eine weitere männliche Person aus Frankfurt/Main wurde vom Vorwurf der Beihilfe beim OPEC-Überfall mangels Beweisen freigesprochen. Sie gehört zu den An-geklagten des RZ- Verfahrens in Berlin.

Wegen Mordes in einem Fall und versuchten Mordes in fünf Fällen wurde am 17. Ja-nuar 2000 der deutsche Terrorist Johannes Weinrich, der als Führungsmitglied der Terrorgruppe um Ilich Ramirez Sanchez alias "Carlos" gilt, vom LG Berlin zu einer le-benslangen Haftstrafe verurteilt. Er soll für den am 20. August 1983 verübten Sprengstoffanschlag auf das französische Kulturzentrum 'MAISON DE FRANCE' in Berlin verantwortlich sein. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig hat im Dezember 2001 die Revision verworfen.

MAIL
http://www.freilassung.de/div/texte/rz/vs/nrw2001.htm