Verfassungsschutzbericht NRW - 2001
4.4.2 Revolutionäre Zellen (RZ) / Rote Zora
Strafverfahren gegen mutmaßliche RZ-Mitglieder
Gegen vier mutmaßliche Mitglieder der terroristischen Vereinigung
'Revolutionäre Zellen/ Rote Zora' (RZ), die für zahlreiche
Anschläge auf Personen und vor allem staatliche Einrichtungen
in den 80er und 90er Jahren verantwortlich gemacht wird, begann
am 22. März 2001 vor dem Kammergericht in Berlin der Strafprozess.
Die Angeklagten sollen als Zelle für Anschläge in Berlin
(unter anderem für zwei Knieschussattentate auf einen Richter
des Bundesverwaltungsgerichts und auf den Leiter der Ausländerbehörde)
verantwortlich sein. Die Anklage stützte sich zunächst
im Wesentlichen auf die Aussagen eines bereits wegen Tatbeteiligung
verurteilten Kronzeugen. Im Januar 2002 kam es zu einer Wende im
Prozessverlauf. Einer der Angeklagten gestand - nachdem mit Gericht
und Staatsanwaltschaft eine Abrede über das zu erwartende Höchststrafmaß
getroffen wurde - seine Beteiligung an den Attentaten sowie an einem
Sprengstoffanschlag. Unter Berücksichtigung der bisherigen
Untersuchungshaft wurde er daraufhin zusammen mit seiner mitangeklagten
Ehefrau aus der Untersuchungshaft entlassen.
In diversen linksextremistischen Szeneschriften und im Internet
wurde regelmäßig und solidarisch über den Verlauf
des RZ-Verfahrens berichtet. Die Aktionen der RZ wurden dabei oft
befürwortet. Die unbekannten Verfasser schlossen in den Artikeln
auch nicht aus, zur Durchsetzung ihrer eigenen Ziele insbesondere
in den Bereichen Gentechnik, Atom- und Ausländerpolitik ähnliche
Anschläge zu verüben.
In einem Selbstbezichtigungsschreiben, das am 16. März 2001
bei der dpa in Hamburg einging, übernahmen die Verfasser, ohne
Nennung einer Gruppenbezeichnung, die Verantwortung für Brandanschläge
auf Fahrzeuge der Hamburger Elektrizitätswerke und der Deutschen
Bahn. Hierin hieß es zunächst: "CASTOR stoppen - Den
Preis in die Höhe treiben"; das Papier endet mit der Forderung:
"Freiheit und Kraft für Axel, Harald, Matthias und Sabine,
denen ab dem 22. März 01 der Prozess wegen Mitgliedschaft in
den RZ in Berlin gemacht wird."
Verurteilungen für terroristische Taten
In einem weiteren Prozess verurteilte die 21. Große Strafkammer
des Landgerichts Frankfurt/Main am 15. Februar 2001 den Angeklagten
Hans Joachim Klein zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen
dreifachen Mordes und einfachen versuchten Mordes in Mittäterschaft
sowie Geiselnahme mit Todesfolge im Zusammenhang mit dem Überfall
auf die OPEC-Konferenz in Wien am 21. Dezember 1975. Die gesetzlich
vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe als Rechtsfolge des
§ 211 StGB wurde durch die Kammer aufgrund der angewendeten Kronzeugenregelung
nicht ausge-sprochen. Eine weitere männliche Person aus Frankfurt/Main
wurde vom Vorwurf der Beihilfe beim OPEC-Überfall mangels Beweisen
freigesprochen. Sie gehört zu den An-geklagten des RZ- Verfahrens
in Berlin.
Wegen Mordes in einem Fall und versuchten Mordes in fünf Fällen
wurde am 17. Ja-nuar 2000 der deutsche Terrorist Johannes Weinrich,
der als Führungsmitglied der Terrorgruppe um Ilich Ramirez
Sanchez alias "Carlos" gilt, vom LG Berlin zu einer le-benslangen
Haftstrafe verurteilt. Er soll für den am 20. August 1983 verübten
Sprengstoffanschlag auf das französische Kulturzentrum 'MAISON
DE FRANCE' in Berlin verantwortlich sein. Der 5. Strafsenat des
Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig hat im Dezember 2001 die Revision
verworfen.
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