Berlin 2000
4.2 Terrorismus
Mit der im April 1998 erfolgten Selbst- Auflösung der terroristischen
"Roten Armee Fraktion" (RAF) gibt es im Bereich des gewaltbereiten
Linksextremismus keine Gruppierung mehr, deren Zwecke oder Ziele
darauf gerichtet sind, Katalogstraftaten nach § 129 a StGB (Bildung
einer terroristischen Vereinigung) zu begehen. Hierzu zählen
insbesondere Mord, Totschlag, Gei3elnahme, Brandstiftung und Herbeiführen
einer Sprengstoffexplosion.
Es existieren jedoch weiterhin Gruppen aus dem ehemaligen Sympathisantenumfeld
der RAF, die den "bewaffneten Kampf" grundsätztich
akzeptieren. Derartige Gewalttaten gegen Personen sind derzeit jedoch
nicht zu erwarten.
Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der "Revolutionären
Zellen" (RZ)
Mit
den seit Ende 1999 erfolgten Festnahmen mutmaßlicher Angehöriger
der terroristischen "Revolutionären Zellen" (RZ)
und den mehrmaligen Durchsuchungen des Szeneobjekts "Mehringhof"
in Berlin rückten die Anschläge der RZ wieder in den Blickpunkt
der Öffentlichkeit.
der "68er- Protestbewegung".
Die RZ verfolgten das Ziel, die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung
in Deutschland zu überwinden. Anders als die RAF agierten die
Kleingruppen der RZ nicht aus dem Untergrund, sondern verließen
ihren normalen Lebensrhythmus nur zur Durchführung von Anschlägen
("Feierabendterrorismus").
In Berlin war es in den 80er Jahren u. a. zu zwei aufsehenerregenden
Schusswaffenanschlägen ("Knieschussaktionen") gekommen:
Am 28. Oktober 1986 wurde der damalige Leiter der Abteilung Aus
länderangelegenheiten im Landes einwohneramt Berlin bei einem
als "Bestrafungsaktion" bezeichneten Schusswaffenanschlag
schwer verletzt. Die Tat wurde bereits damals mit der Asylpolitik
erklärt: Der Geschädigte wurde als "Menschen-
Jäger und Schreibtischtäter" bezeichnet, der an "vorderster
Front" stünde.
Am 1. September 1987 wurde der für Asylrechtsverfahren
zuständige Vorsitzende Richter beim Bundesverwaltungsgericht
in Berlin Opfer eines Schusswaffenanschlages, wobei er schwer verletzt
wurde. Der Richter wurde in einer Taterklärung der RZ als "oberster
Asylrichter", der als Schreibtischtäter par excellence
NS- Methoden pratiziere, bezeichnet.
In Berlin war seit 1992 kein den "Revolutionären Zellen"
zuzurechnender Anschlag mehr zu verzeichnen.
Am 18. Dezember 2000 wurde vom Berliner Kammergericht Tarek MOUSLI
dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend zu zwei Jahren Freiheitsstrafe
mit Bewährung wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen
Vereinigung den RZ - rechtskräftig verurteilt. Aufgrund der
Aussagen des Kronzeugen Tarek MOUSLI waren bundesweit Exekutivmaßnahmen
des Bundeskriminalamts (BKA) u. a. in Berlin, Frankfurt am Main
und Hannover durchgeführt worden, in deren Verlauf mutmaßliche
Mitglieder der RZ festgenommen werden konnten. Die gegen sie eingeleiteten
Ermittlungsverfahren dauern an.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen erstreckte sich auf das BerIiner
Szeneobjekt "Mehringhof", Gneisenaustr. 2 a (Kreuzberg).
Hier waren die Durchsuchungen durch das BKA am 19. Dezember 1999
und am 30. Mai 2000 erfolgt.
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