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RZ / Rote Zora

Kritik der Anwälte aus der Zeiselstrasse an der Distanzierungserklärung der Anwälte aus der Hochstraße (Frankfurt

Die Rechtsanwälte Golzem, Heldmann, Kopp, Riedel und von Plottnitz haben sich von dem Anschlag auf den Präsidenten der BAK Schmalz distanziert.

Die Mitglieder des Zeisselstrassenbüros halten diese Distanzierung von Verteidigern für politisch verfehlt. und gefährlich. Die Kollegen sind damit - gewollt oder ungewollt - der psychologischen Kriegsführung erlegen.

Bestandteil der psychologischen Kriegsführung war immer auch der Versuch der Staatsschützer, schon die Übernahme der Verteidigung von Guerillas als Identifizierung mit deren politischen Zielen und Praxis anzugeben. Der Ausdruck "Terroristen- Verteidiger" oder "B- M- Verteidiger" ist die sprachliche Krücke für diese Identifizierung. Bislang haben die Verteidiger in politischen Verfahren niemals eine öffentliche Distanzierung von Aktionen der RAF, des 2. Juni, der RZ oder von wem auch immer erklärt. Wir ( einschließlich der nunmehr Dementierenden) haben vielmehr immer gesagt: Inhalt von politischer Verteidigung ist der Versuch, die rechtsstaatlichen Minimalgarantien für die Gefangenen solcher Untergruppen zu gewährleisten. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

In der Rolle als Verteidiger bestand und besteht deshalb keine Veranlassung für die öffentliche Verurteilung einzelner Aktionen, es sei denn, man glaubt, durch solche verbale Distanzierung den Vorwurf der psychologischen Kriegsführung von, der Identifizierung zwischen Verteidigern und Mandanten entkräften zu können.

Dieser Glaube ist nicht nur naiv, sondern auch politisch gefährlich. In dieser Reaktion auf die Identifizierungsthese der psychologischen Kriegsführung liegt gleichzeitig und notwendig die (teilweise) Anerkennung der Berechtigung dieser These. Angegriffen wird nicht mehr diese These und damit die Methode der psychologischen Kriegsführung. Angegriffen werden Aktionen, die scheinbar diese These abstützen. Politische Verteidigung von angeblichen und wirklichen Mitgliedern von Untergrundkämpfern verkommt so zur Verteidigung der Verteidiger durch die Verteidiger.

In der Distanzierungserklärung unserer (ehemaligen) Mitverteidiger kommt die Spaltung, die sich vereinfachend – in dem Streit manifestiert, ob die politischen Verteidiger in der jetzigen Situation primär ihre Rechte als Verteidiger verteidigen sollen, oder ob ihre Rechte als Verteidiger nur insoweit angegriffen werden, als darin nur ein Reflex des Angriffs auf die Rechte der politischen Gefangenen aus der Guerilla gesehen werden kann.

Organisatorisch drückt sich diese Spaltung in einer berufsständischen Zusammenschliessung eines grossen Teils der Anwälte und Juristen aus, die das Spektrum der Unterdrückung von Verteidigern von Groenewold bis Gildenmair qualitativ gleich als Repression begreift, ohne die völlig unterschiedlichen Grunde für deren Unterdrückung angebliche RAF - Unterstützung einerseits und Mitgliedschaft in der KPD andererseits - auch nur thematisieren, geschweige denn politisch analysieren zu können. Marxistisch formuliert: die Ähnlichkeit der Erscheinungsformen der Unterdrückungsmassnahmen wird mit deren Wesen verwechselt.

Die linke Szene, insbesondere die Spontis, stehen dieser Auseinandersetzung ziemlich ratlos gegenüber. Sofern es überhaupt eine Parteinahme gibt, stellt sie sich meistens über persönliche Beziehungen her. Das dürfte nicht zuletzt auf ihrem ambivalenten politischen Verhältnis zum bewaffneten Kampf beruhen, aber auch daran, dass die Juristen ihre Differenzen intern austragen. Wir wenden uns jetzt an die linke Szene, weil die bisherige interne Auseinandersetzung zwischen Verteidigern durch die Distanzierungserklärung der anfangs genannten Anwälte eine zusätzliche, politisch gefährliche Dimension erreicht hat: Sie erweckt den Eindruck von Verteidigern, die offen von Aktionen abrücken und solchen, die das nicht tun. Tendenziell erzwingt das ein Bekennertum

In letzter Konsequenz führt es zur Einrichtung von so etwas wie Distanzierungskammern bei den Rechtsanwaltsorganisationen, wo durch verbale Erklärungen die - integeren Verteidiger von den schwarzen und noch schwärzeren Schafen gesiebt werden.

Wir glauben nicht, dass es sinnvoll ist, wenn Verteidiger in dieselbe Kerbe hauen, wie die Staatsschutzbehörden. Wie heisst es doch in dem BGH- Beschluss, der Mike Knöss Nichtzulassung in letzter Instanz für "rechtens" erklärte? Er hat sich sogar noch in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH seines Verhaltens gerühmt.

Oh wenn er doch sich distanziert hätte, wäre er ein Rechtsanwalt geworden!!

Mc Carthy an te portas ? ?

 

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