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RZ / Rote Zora

Distanzierung der Anwälte aus der Hochstraße

Zum Anschlag gegen den Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammmer und Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main geben die Unterzeichneten Rechtsanwälte, die alle aufgrund ihrer Tätigkeit in politischen Strafsachen von ehrengerichtlichen Verfahren im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/ Main betroffen waren oder sind, folgende Erklärung ab:

Der Anschlag auf den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Dr. Schmalz, findet zu einem Zeitpunkt statt, da der Justizminister und der Innenminister des Landes Baden Würtemberg ihre verfassungswidrigen Abhörpraktiken in Stammheim mit der Lüge zu begründen versuchen, die Verteidiger des Vertrauens der Stammheimer Gefangenen hätten als terroristische Gemeingefahr angesehen werden müssen. Er richtet sich gegen den Präsidenten einer Anwaltskammer, deren Ehrengerichte derzeit - entweder aufgrund entsprechender Anschuldigungsschriften der Staatsanwaltsschaft oder, in Zulassungssachen, aufgrund die Zulassung zur Anwaltschaft ablehnender Gutachten des Vorstandes der Kammer - im besonderen Masse mit der disziplinarrechtlichen Verfolgung von Verteidigeraktivitäten in politischen Verfahren befasst sind.

Die Maßnahmen und Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer sind dabei auf berechtigte Kritik. z. T. auch auf entschiedene Ablehnung gestossen.

Der Anschlag auf Rechtsanwalt Dr. Schmalz zielt jedoch in eine ganz andere Richtung. Der Zeitpunkt des Anschlages zeigt die Tendenz, die rückhaltslose Aufklärung der jüngsten Abhöraffären und ihre politischen Konsequenzen zu verhindern.

Gleichzeitig dient der Anschlag der Wiederbelebung der öffentlichen Diffamierungskampagne gegen die in politischen Strafsachen tätigen Verteidiger und bereitet der weiteren Demontage fundamentaler Verteidigungsrechte den Weg.

Wer auch immer die Täter seien, der Anschlag muss als unerträgliche Provokation bezeichnet und verurteilt werden. Er liegt seiner politischen Funktion nach allein im Interesse derjenigen, die sich für illegales staatliches Vergehen der Öffentlichkeit gegenüber die erforderliche Scheinlegitimation beschaffen wollen.

 

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