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RZ / Rote Zora

id 221 vom 18. März 1978

Freispruch für einen der drei Angeklagten im Entebbe- Prozess Düsseldorf

"Im Düsseldorfer Prozeß wegen der 15. März Aktion gegen den Entebbe-Film, dem ersten 129 a-Prozeß in der BRD, wurde das Verfahren gegen Hans- Joachim Schlehuber wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung abgetrennt; am 8. März wurde Jo freigesprochen. Gerd Albartus und Enno Schwall, die beiden Hauptangeklagten, sitzen noch immer in Untersuchungshaft. Und das, obwohl die Anklage gegen die beiden immer mehr zusammenfällt.

Am Anfang des Prozesses hieß es noch, die beiden hätten einen Sprengsatz gegen diesen faschistischen Film gelegt oder zumindest eine menschengefährdende Brandstiftung versucht. Durch Zeugenaussagen und Gutachten wurde dies inzwischen widerlegt.

Doch dies alles ficht das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Richter Dr. Wagner (Telefon 0211 /497 1355) überhaupt nicht an. Entlastende Aussagen oder Gutachten werden kaum gehört. ("Das wissen wir doch alles, Herr Verteidiger" ist ein beliebter Satz von Wagner.)

Bei einer Ortsbesichtigung im Aachener Kino (wo der Brandsatz gefunden wurde) bewiesen die Anwälte, daß Enno von seinem Platz aus überhaupt nicht den Brandsatz hätte legen können, ohne aufzustehen (und die Zeugen hatten vorher bestätigt, daß er die ganze Zeit auf seinem Platz gesessen hätte).

Doch das "hohe Gericht" meinte, die Zeugen hätten vor Rührung über den Film so weinen müssen, daß sie nicht hätten erkennen können, ob Enno tatsächlich immer dort gesessen hätte.

Polizeizeugen gegenüber jedoch zeigt sich Wagner von einer ausgesuchten Hilfsbereitschaft. Wenn ihnen auf Fragen der Anwälte keine passenden Lügen einfallen, Wagner hilft immer. So als ein LKA- Bulle sich verplapperte und erzählte, daß er die Anklageschrift gelesen hätte und die Anwälte wissen wollten, woher er denn die Anklage wohl bekommen hätte, da half ihm Wagner, indem er ihm die Frage der Anwälte noch einmal erklärte und dann meinte: "Sie haben sie doch auf dem normalen Behördenweg bekommen."

Ein ganz normaler Gesetzesbruch also. Wenn die Herren Zeugen von der Polizei keine Aussagen zu bestimmten Fragen machen, dann sagt Wagner nur: "Es liegt in Ihrer Verantwortung, Herr Zeuge, ob sie die Frage beantworten möchten." Daß diese Herren die Angaben zu ihrem Wohnort verweigern mit der Begründung, "von Besuchern dieser Prozesse seien normalerweise Repressalien zu erwarten" und dann etwas von "ominösen Anrufen" faseln, gehört schon zur Tagesordnung.

Bevor Jo freigesprochen wurde (ihm wurde die Unterstützung vorgeworfen, weil er angeblich eine Kiste von Enno in seiner Wohnung stehen hatte), hielt ihm Richter Wagner noch vor, "es ist sehr bedauerlich, daß Sie sich nicht ausreichend von Herrn Schwall distanziert haben".

Obigen Bericht erhielten wir von einem Prozeßbesucher.

Hans- Joachim Schiehuber hat am für Ihn letzten Verhandlungstag eine persönliche Erklärung abgegeben, die wir hier im Wortlaut veröffentlichen.

"Ich sehe in der Abtrennung des Verfahrens gegen mich und der vorgezogenen Urteilsverkündung keine qualitativen, grundsätzlichen Unterschiede zwischen mir und den bisherigen Mitangeklagten Gerd Albartus und Enno Schwall. Gerd und Enno sind genauso schuldig oder unschuldig wie ich; nämlich unschuldig im Sinne der Anklage wegen Mitgliedschaft in, bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129 a. Wir sind unschuldig im Sinne der Anklage und in Anführungs-zeichen schuldig im Sinne der Voraussetzungen der Anklage. Die Voraussetzung der Anklage gegen Gerd, Enno und mich ist, Identität auf das generalisierte und abstrakte Feindbild des Terroristen.

Eine linke Gesinnung, Beziehungen und Kontakte zu anderen Linken, d.h. die Zugehörigkeit zum antiautoritären Lager und Widerstandshandlungen gegen dieses lebensfeindliche Gesellschaftssystem sind bei allen dreien die elementare Voraussetzung dafür, daß es überhaupt zu so einem Prozeß kommen kann. Aus der bisher abgelaufenen sogenannten Beweisaufnahme habe ich gelernt, wie selektiv und einseitig die Ermittlung geführt worden sind, nämlich nur in die Richtung, was in ein bestimmtes terroristisches Täterbild paßt; ich habe gesehen, wie T. banalste Sachen wie Werkzeuge, Bücher etc. vor dem Hintegrund der berühmten staatsanwaltlichen "Gesamtschau" gewaltsam in was belastendes umgebogen wurden; ich habe gesehen auf welchen Phantasieleistungen und Lügengebäuden die ganze Konstruktion der terroristischen Vereinigung beruht.

Ich kann nur von Glück sagen, daß ich am 3.1. nicht zufällig im Kino war, sonst wäre ich flugs Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Ich fordere daher die sofortige Einstellung des Verfahrens wegen 129a gegen Gerd, Enno und mich und sofortige Haftentlassung für Enno und Gerd.

Jetzt noch was zu meiner Funktion in diesem Verfahren. Ich bin in dieses Verfahren hineingezogen worden, weil es wohl notwendig war, den optischen Eindruck von 3 Terroristen zu vermitteln; schließlich können 2 Leute keine terroristische Vereinigung bilden; und was wäre das schließlich auch für 'ne Vereinigung, die noch nicht mal 'nen Unterstützer auf die Beine bringt; was wären das für Terroristen, die ohne Sumpf und Umfeld sich vereinigen.

Meine zweite Funktion hier ist - Gerd hat es schon gesagt- als rechtsstaatliches Feigenblatt zu fungieren, sofern ich freigesprochen werde; davon gehe ich aber aus, denn meine Verurteilung wäre - auch unter den heutigen Verhältnissen - logisch unmöglich, moralisch 'ne Schweinerei und politisch (vielleicht noch) ein Skandal. Mein Freispruch soll die Verurteilung von Gerd und Enno möglich machen - gegen die genausowenig an Beweisen vorliegt wie gegen mich hinsichtlich Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Im übrigen ist meine Vorverurteilung eh gelaufen, selbst bei Freispruch bin ich nicht frei, nur freier als im Knast; denn ich häng im großen Computer des BKS drin, die Bullen haben wie immer natürlich mit Gefahr im Verzug freien Zutritt zu meiner Wohnung; wenn bestimmte Leute zu Tode kommen oder entführt werden, bin ich erstmal verdächtig und muß meine Unschuld beweisen; die Forderung zu erheben, meinen Namen aus der großen Liste der Terrorsümpfler zu streichen, ist illusionär, weil sie von einem illusionären Schuld- bzw. Unschuldbegriff ausgeht. Für den Staatsschutz ist so was eh irrelevant, den wo Rauch ist, ist auch Feuer, egal, wer den Rauch gemacht hat. Wer als "gefährlich" und verdächtig gespeichert ist, bleibt es auch, bis wir derartige Computer abgeschafft haben.

Im übrigen habe ich auch nach der Anklageerhebung Leuten beim Umziehen geholfen, Sachen von denen unterstellt, bei mir übernachten lassen, linke Bücher gelesen und politische Diskussionen geführt; um mehr ging's ja bei der Anklage nicht und ich sehe auch nicht ein, meinen Lebensstil und die Qualität meiner Beziehungen wegen staatsanwaltlichen Phantasiegebilden zu verändern. Das sollte auch jeder so machen.

Jetzt noch 'ne Bemerkung zu diesem Prozeß selbst. Ich habe hier gelernt, daß es bei diesen politischen Prozessen vor Sondergerichtshöfen (nur 9 OLGs sind in der BRD für 129-Sachen zuständig!) weder um schuldig oder unschuldig geht; einfach deswegen, weil beiden Kategorien hier irrelevant sind: Es geht nur noch darum, ob genügend Indizien dafür frisiert werden können, ob jemand in die "terroristische Täterpersönlichkeit" reinpaßt oder nicht, ob Linke unters Terrorismusbild subsumiert werden können oder nicht; bei mir reichts wohl noch nicht ganz, vielleicht beim nächsten mal.

Abgesehen von der Irrelevanz von Kategorien wie Schuld und Unschuld in diesen politischen Prozessen, hat für mich dieses Gericht nicht mehr das Recht, darüber überhaupt zu befinden. Spätestens nachdem dieses Gericht es widerspruchslos hinnimmt, daß ein Polizeipräsident darüber entscheidet, welche Verteidigerfragen der Wahrheitsfindung dienen und welche nicht - Polizeipräsidenten also jetzt die Fleischwerdung der Wahrheit sind - ist mir mit entsprechender Deutlichkeit klargeworden, daß die formellen Prozeduren der sogenannten Wahrheitsfindung nur noch mühsam haftende Tünche auf der alternden Fratze legitimationsloser staatlicher Gewalt sind; es reicht nicht zu sagen, wer die Macht hat, hat das Recht, sondern es muß hinzugefügt werden: wer die Macht hat, hat auch das Recht, die konkrete Anwendung des machtfunktionalen Rechts zu steuern! Von den Ermittlungen zum Hauptverfahren bis hin zu den Haftbedingungen.

Mir war schon irgendwann klar, daß der Paragraph 129 a ein eminent politische Kampfparagraph zur selektiven Kriminalisierung der subversiven Bewegung ist; was mich aber doch ungeheuer erstaunt hat, und was für mich schon 'ne besondere Qualität dieses Prozesses darstellt, ist die frappante Offenheit und Unverschämtheit, mit der Staatsschutzmacker, also Exekutivorgane in das Verfahren selbst eingreifen; nicht nur in das Ermittlungsverfahren, das ja eh unheimlich selektiv in ausschließlich belastende Richtung gesteuert wurde, sondern auch im Hauptverfahren. Nicht nur die Gesetze selbst wie die ganzen sogenannten Antiterrorismus-§§ werden nach den Interessen der Staatsschutzbehörden gemacht, sondern die greifen auch noch direkt in das Verfahren der Subsumption von Handlungen unter diese Paragraphen ein: vom kleinsten Observationsbullen zum noch kleineren Polizeipräsidenten.

Vor über 100 Jahren hat Lewis Caroll dies in einer Episode seines Märchens "Alice hinter den Spiegeln" unübertrefflich klar zum Ausdruck gebracht: Hier trifft Alice im Wunderland einen seltsamen Knilch namens Goggelmoggel und führt mit ihm ein Gespräch darüber, daß man zwar an 364 Tagen im Jahre etwas zum Ungeburtstag geschenkt bekommen kann. Goggelmoggel erwidert, daß man nur an einem Geburtstag etwas geschenkt bekommen kann und fügt hinzu: "Wenn das keine Glocke ist!" "Ich verstehe nicht, was Sie mit Glocke meinen", sagte Alice" Goggelmoggellächelte verächtlich. "Wie solltest du auch ich muß es dir doch zuerst sagen. Ich meinte: Wenn das kein einmalig schlagender Beweis ist." -"Aber Glocke heißt doch gar nicht ein "einmalig schlagender Beweis"; wandte Alice ein. "Wenn ich ein Wort gebrauche"", sagte Goggelmoggel in recht hochmütigem Ton, "dann heißt es genau, was ich für richtig haltenicht mehr und nicht weniger." "Es fragt sich nur", sagte Alice, "ob man Wörter einfach etwas anderes heißen lassen kann." " Es fragt sich nur, sagte Goggelmoggel, "wer der stärkere ist, weiter nichts."

Wer statt Glocke Recht und Rechtsstaatlichkeit setzt, ist sehr nahe an der Wahrheitsfindung über diesen Prozeß."

Kontakt: Prozeßbüro für Gerd Albartus, Enno Schwall

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