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Die Regionalinitiative
"Zum Anschlag auf den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer
Frankfurt a. M. erklären die Rechtsanwälte Golzem, Heldmann,
Kopp, Riedel und v. Plttnitz folgendes:
Die Täter, die sich in ihrem Schreiben als 'Revolutionäre
Zelle' ausgeben, begründen ihren Anschlag auf den Präsidenten
der Rechtsanwaltskammer Frankfurt mit den Ehrengerichtsverfahren,
die sich unter anderem gegen uns richten. Damit versuchen sie den
Anschein zu erwecken, die Aktion sei ein politisch authentischer
Ausdruck der Kritik an diesen Ehrengerichtsverfahren.
Der Anschlag leistet den politischen Kräften Vorschub, die
die Verletzung der Grundrechte und die Demontage der Verteidigungsrechte
im Strafprozeß betreiben -und dies zu einem Zeitpunkt, zu
dem diese Politik des Rechtsbruchs auf immer stärkere Kritik
stößt. Jetzt, wo es deutlich wird, daß die Abhörpraktiken
nicht zu legitimieren sind, liefert der Anschlag die dringend benötigte
Scheinrechtfertigung. Was Wunder, daß sofort jemand in der
Lage war, den Zeitpunkt des Anschlags als 'günstig' zu bezeichnen.
Schlimm wäre es, wenn die berechtigte Kritik angesichts des
Anschlags verstummen würde. Wir werden uns nicht davon abbringen
lassen, die notwendige Auseinandersetzung mit der Ehrengerichtsbarkeit
gegen politische Verteidiger und den Kampf gegen verfassungswidrige
Staatsschutzpraktiken weiterzuführen.
Frankfurt a. M., den 26. März 1977
Armin Golzem,
Hans Heinz Heldmann,
Fank Kopp,
Helmut Riedei,
Rupert von Plottnitz.
Die Regionalinitiative politischer Strafverteidiger und Juristen,
Hessen, schließt sich dieser Erklärung an.
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