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Diverses

entnommen von http://www.nadir.org/nadir/periodika/kurdistan_report/9890/21.htm

Der Kronzeuge Altinok

In einer Reihe von Prozessen gegen angebliche höhere Funktionäre der PKK war Altinok in den letzten zwei Jahren zwar nicht formal, aber faktisch ein für die Anklage wichtiger Kronzeuge. Die deutsche Kronzeugenregelung wurde bei ihm formal nicht angewendet, aber von seinem Status und der Struktur seiner Aussagen her war er ein klassischer Kronzeuge.

Es gibt ein ganz einfaches Muster, nach dem ein Kronzeuge und eine Kronzeugenaussage gestrickt ist. Die Knüpfpunkte dieses Musters können wie folgt beschrieben werden: 1. Der Kronzeuge ist ein Insider, der selbst der terroristischen Vereinigung, die man verfolgt, angehört oder sie unterstützt. Er hat sich dann selbst strafbar gemacht. 2. Er wird gefaßt oder stellt sich und sagt gegen andere aus. Das bringt ihm den Vorteil, daß er selbst gar nicht oder nur sehr milde bestraft wird. 3. Interessant ist er für die Ermittlungsbehörden eigentlich nur, wenn er sehr viel über die anderen und die terroristische Vereinigung weiß. 4. Je mehr er weiß, um so mehr muß er selbst auch in die strafbaren Sachverhalte verstrickt gewesen sein. 5. Je enger die Verstrickung, desto höher die Strafe, die er selbst zu erwarten hat.

Dies führt ganz offensichtlich zu einer Gratwanderung, bei der Abstürze vorprogrammiert sind, und am Ende stürzt das rechtsstaatliche Strafverfahren selbst ab. Denn was liegt näher, als daß dieser Zeuge Geschichten erzählt, die in zweifacher Hinsicht nicht der Wahrheit entsprechen: Einerseits wird er versucht sein, seine eigenen Tatbeiträge herunterzureden, andererseits wird er sich veranlaßt sehen, wahrheitswidrig andere mehr und mehr zu belasten.

Daß die Glaubwürdigkeit eines solchen Zeugen generell mehr als problematisch ist, liegt auf der Hand. Daß dann gleichzeitig der Rollentausch des Kronzeugen vom eigentlich Beschuldigten der schweigen und, wenn er redet, auch lügen darf, zum Zeugen, der unter der Wahrheitspflicht steht, eben aus diesem Grund dem Kronzeugen einen sogenannten Glaubwürdigkeitsbonus verschafft, ist absurde Konsequenz der Regelung. In der Praxis wird, so auch bei Altinok, eine Kronzeugenaussage zunächst beim Bundeskriminalamt (BKA) hergestellt. Ermittlungsbeamte, zu zweit oder im Wechsel, befragen ihn über Tage, Wochen und Monate, legen ihm Hunderte von Fotos zur Identifizierung vor und vertiefen und wiederholen den ganzen Stoff vielfach. Auf diese Weise entsteht im Laufe der Zeit ein Protokoll von mehreren hundert Seiten, das am Ende einen oder zwei Leitzordner füllt. Zumindest anfänglich lebt der Zeuge im BKA. Er wird dort 'rundum versorgt'. Man schafft so eine tatsächliche und rechtliche Abhängigkeit. Der Zeuge wagt keinen Ausbruch, denn alle Beteiligten gehen davon aus, daß der auf sich gestellte Zeuge höchst gefährdet wäre, weil ihn die Organisation aufgrund seiner Aussagen mit dem Tod bestrafen wolle. Das Ganze nennt sich euphemistisch 'Zeugenschutzprogramm'.

Bei Altinok sah das so aus, daß das BKA ihm zum Beispiel einen neuen Paß vom türkischen Konsulat besorgte und bei der Ausländerbehörde eine für ihn als Ausländer notwendige Aufenthaltserlaubnis. Bezeichnenderweise verschaffte man ihm diese nur in Form einer Duldung, die lediglich seine Abschiebung aussetzte. Darin lag die latente Drohung: Wenn du nicht mehr mitspielst, schieben wir dich in die Türkei ab - und das, obwohl Altinok fast sein ganzes Leben in der BRD verbracht hatte.

Dazu meinte Altinok: "Wenn ich aussage, habe ich schon gedacht, daß ich in Deutschland bleiben kann." Das BKA sorgte auch dafür, daß er später eine Wohnung und Sozialhilfe bekam. Eine Arbeit, die er dann fand, mußte er wieder aufgeben, um für die Prozesse vor verschiedenen Gerichten als Zeuge zur Verfügung stehen zu können. Da wurde er dann wieder mit Sozialhilfe versorgt.

Weiter kümmerte sich das BKA auch um strafrechtliche Probleme. Man war ja auf Altinok gestoßen, weil gegen ihn wegen einer Straftat in Berlin ein Haftbefehl bestand und er sich nach seiner Festnahme dazu entschlossen hatte, umfassend auszusagen. Schon nach dem ersten Kontakt waren die BKA-Ermittler sehr an ihm interessiert. Daraufhin wurde einige Tage später der Haftbefehl aufgehoben und das Verfahren gegen ihn eingestellt. Zeugenschützer konnten ihn in der JVA Berlin-Moabit abholen und direkt zum BKA nach Meckenheim fahren.

Ein anderes Verfahren wegen eines Brandanschlages auf ein türkisches Reisebüro in Berlin wurde gegen ihn gar nicht erst eröffnet. Das BKA spielte den Vorgang herunter, obwohl zwei andere Kurden, die bei der Aktion dabei gewesen sein sollen, von einem Berliner Gericht dafür mit drei bzw. zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis bestraft wurden.

Formal wurde Altinok die ganze Zeit dennoch als Beschuldigter und nicht als Zeuge vernommen, nicht zuletzt, um ihm ständig zu signalisieren: Wenn wir wollen, können wir dich jederzeit anklagen und bestrafen. Bemerkenswert und bezeichnend schließlich ist ein Vorfall, der sich während der monatelangen Vernehmungen ereignete. Nachdem Altinok schon wochenlang ausgesagt hatte, wollte er eines morgens weitere Aussagen verweigern - wozu er als Beschuldigter natürlich jederzeit das Recht hatte. Der zuständige BKA-Ermittler sagte dazu später als Zeuge in einem der Prozesse: "Nach einem Gespräch mit ihm ging es wieder, er wollte weiterhin für das BKA und die Gerichte zur Verfügung stehen". Und zu Altinok hatte er damals gesagt: "300 Seiten Protokoll sind bereits bei der Generalbundesanwaltschaft, das wird auch bei Gericht eingeführt werden. Sie sind erheblich gefährdet. ... Er (Altinok) wußte, daß er aus dem Zeugenschutz rausfliegt, wir haben das bestätigt. Er sagte, ich bin nicht doof, ich verstehe schon, was Sie mir sagen wollen."

Das ist für jeden zu verstehen: Für Aussagen gibt es Schutz, sonst nicht, trotz unterstellter erheblicher Gefährdung, wobei gerade das BKA gemäß seiner Haltung zur PKK sogar von tödlichen Gefahren ausging. Altinok wurde so deutlich vermittelt, daß man ihn für äußerst gefährdet hielt, man ihn allein deshalb aber nicht schützen würde, sondern nur, wenn er auch weiterhin mitspielte.

In all dem ist unschwer erkennbar, daß hier ein Geschäft abgewickelt wird. Deutlich wird aber auch die Ungleichheit der 'Geschäftspartner': Der Stärkere bedient sich ungeniert des Prinzips von Zuckerbrot und Peitsche. Der Kronzeuge wird mürbe gemacht, bei Bedarf aber auch wieder stabilisiert. Altinok hat das irgendwann nicht mehr ausgehalten, ist krank geworden und hat sich in die Psychiatrie geflüchtet. Jetzt ist er ganz aus diesem Leben 'ausgestiegen'.

Ein Oberstaatsanwalt, der im Bereich Betäubungsmittelkriminalität mit Kronzeugen konfrontiert ist, hat einmal formuliert: "Wenn die Aussage ... zu einer bloßen Handelsware verkommt, wenn Verrat belohnt und respektables Schweigen benachteiligt wird, kann die Justiz nicht mehr Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit gewährleisten, geht bei der Bevölkerung das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren."

Rechtsanwalt Martin Helmig

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