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Aussageverweigerung
Wenn die Sache irre wird - werden die Irren zu Profis Infos und Texte zur Aussageverweigerung und Beugehaft aus dem Jahr 1988.

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Verhindern wir die Beugehaft!

Acht Männer und Frauen aus Duisburg, Oberhausen und Hamburg sollen zur Erzwingung von Aussagen in Beugehaft genommen werden. Dies ist ein in der Justizgeschichte der Bundesrepublik bislang beispielloses Vorgehen.

Hintergrund der Maßnahme ist die bundesweite Razzia vom 18.12.1987. Damals durchsuchten Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft 33 Wohnungen und Arbeitsstätten in Köln, Hamburg und im Ruhrgebiet. Die Behörden begründeten ihre Aktion mit Ermittlungsverfahren gegen mehr als zwei Dutzend Personen. Sie alle sollen angeblich Mitglieder bzw. Unterstützerlnnen der "Revolutionären Zellen" oder "Rote Zora" sein.

Unter den Beschuldigten ist auch die Kölner Journalistin Ingrid Strobl, die zur Zeit in Düsseldorf vor Gericht steht. Und dazu zählen vier weitere Personen, nach denen seit über einem Jahr öffentlich gefahndet wird. Die Betroffene sind als radikale Gegnerlnnen der Gen- und Reproduktionstechniken, staatlicher Flüchtlingspolitik und des Sextourismus bekannt.

Diese Themen wurden von der Bundesanwaltschäft zu "anschlagsrelevanten Themen" erklärt. Damit ist die Grundlage geschaffen, jeden entschiedenen Widerstand gegen die herrschende Politik in den genannten Bereichen nach §129a zu verfolgen.

Der Gesinnungsparagraph 129a sichert dem Staatsschutz eine Art Ausnahmezustand, der jede Bespitzelung, Beschattung, Abhör- und Durchsuchungsaktion, Vorladung und Datensammlung, die Beschneidung von Rechten der Beschuldigten und der Verteidigung, verschärfte Haftbedingungen, wie Isolationshaft, ermöglicht. Seine Anwendung soll einschüchtern, spalten und unseren Diskussions- und Handlungsraum in den staatlich erlaubten Rahmen zwingen.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Mehrzahl der bislang in dem Gesamtkomplex zu Vernehmungen geladenen Zeuglnnen entschlossen, jede Kooperation mit dem Staatsschutz zu verweigern. D. h. sie machen keinerlei Aussage, da in 129a-Verfahren selbst die kleinste, scheinbar noch so unbedeutende Information zur Konstruktion von Beschuldigungen herhalten kann.

Jetzt sollen acht dieser Zeuglnnen in Beugehaft genommen werden, um die gewünschten Aussagen mit Gewalt zu erpressen. Für die Betroffenen kann dies bis zu einem halben Jahr Knast bedeuten. -

Wir fordern:

Keine Beugehaft!

Einstellung aller Fahndungen und Ermittlungen nach § 129a!

Freiheit für Ingrid Strobl!

Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a!

Nur gemeinsame Aussageverweigerung und ein breiter Widerstand können die Verfolgungswelle des Staates stoppen!

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