Wenn die Sache irre wird -
werden die Irren zu Profis Infos und Texte zur Aussageverweigerung
und Beugehaft aus dem Jahr 1988.
Nächster Text
Verhindern wir die Beugehaft!
Acht Männer und Frauen aus Duisburg, Oberhausen und Hamburg
sollen zur Erzwingung von Aussagen in Beugehaft genommen werden.
Dies ist ein in der Justizgeschichte der Bundesrepublik bislang
beispielloses Vorgehen.
Hintergrund der Maßnahme ist die bundesweite Razzia vom 18.12.1987.
Damals durchsuchten Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft 33
Wohnungen und Arbeitsstätten in Köln, Hamburg und im Ruhrgebiet.
Die Behörden begründeten ihre Aktion mit Ermittlungsverfahren
gegen mehr als zwei Dutzend Personen. Sie alle sollen angeblich
Mitglieder bzw. Unterstützerlnnen der "Revolutionären
Zellen" oder "Rote Zora" sein.
Unter den Beschuldigten ist auch die Kölner Journalistin Ingrid
Strobl, die zur Zeit in Düsseldorf vor Gericht steht. Und dazu
zählen vier weitere Personen, nach denen seit über einem
Jahr öffentlich gefahndet wird. Die Betroffene sind als radikale
Gegnerlnnen der Gen- und Reproduktionstechniken, staatlicher Flüchtlingspolitik
und des Sextourismus bekannt.
Diese Themen wurden von der Bundesanwaltschäft zu "anschlagsrelevanten
Themen" erklärt. Damit ist die Grundlage geschaffen, jeden
entschiedenen Widerstand gegen die herrschende Politik in den genannten
Bereichen nach §129a zu verfolgen.
Der Gesinnungsparagraph 129a sichert dem Staatsschutz eine Art
Ausnahmezustand, der jede Bespitzelung, Beschattung, Abhör-
und Durchsuchungsaktion, Vorladung und Datensammlung, die Beschneidung
von Rechten der Beschuldigten und der Verteidigung, verschärfte
Haftbedingungen, wie Isolationshaft, ermöglicht. Seine Anwendung
soll einschüchtern, spalten und unseren Diskussions- und Handlungsraum
in den staatlich erlaubten Rahmen zwingen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Mehrzahl der bislang in dem
Gesamtkomplex zu Vernehmungen geladenen Zeuglnnen entschlossen,
jede Kooperation mit dem Staatsschutz zu verweigern. D. h. sie machen
keinerlei Aussage, da in 129a-Verfahren selbst die kleinste, scheinbar
noch so unbedeutende Information zur Konstruktion von Beschuldigungen
herhalten kann.
Jetzt sollen acht dieser Zeuglnnen in Beugehaft genommen werden,
um die gewünschten Aussagen mit Gewalt zu erpressen. Für
die Betroffenen kann dies bis zu einem halben Jahr Knast bedeuten.
-
Wir fordern:
Keine Beugehaft!
Einstellung aller Fahndungen und Ermittlungen nach § 129a!
Freiheit für Ingrid Strobl!
Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a!
Nur gemeinsame Aussageverweigerung und ein breiter Widerstand können
die Verfolgungswelle des Staates stoppen!
Vorhergehender Text
|